Der vermisste Gemeindeammann Caspar Brühlmeier
Grundsätzlich war ich darum bemüht, alle Träger unseres Namens entweder im Stammbaum zu finden oder sie mit ausreichender Begründung in diesen einzufügen. Dementsprechend bin ich allen in der „Geschichte von Wettingen“ erwähnten Brühlmeiern nachgegangen. In dieser Lage ist einem ein Zitat aus einem Dokument, wie es auf S. 285 zu finden ist, geradezu Gold wert. Hier findet sich nämlich ein Protokoll-Auszug des Jahrgerichtes vom 4. Dezember 1752, wo u.a. zu lesen ist: „Statt des verstorbenen Steuermeyers Luntzi Brühlmeyer zu neuem Richter gewählt sein Sohn Conrad Brühlmeyer. – Conrad Brühlmeyer als Dorfmeyer und Stoffel Bopp als Fürhauptmann beigestellt worden.“ Da half mir das Todesdatum von 1752, den Vater zu identifizieren, und der Hinweis auf den Sohn ermöglichte mir, eine bis anhin schmerzliche Lücke im Stammbaum zu schliessen. So en passant erfährt man dann auch noch, dass der spätere Ammann Christoph Bopp seine politische Karriere offensichtlich als Feuerwehrhauptmann begann.
So weit, so gut. Nun findet sich auf den S. 642/43 der „Geschichte von Wettingen“ eine Liste der Gemeindeammänner, in der die Brühlmeier mit sechs Erwähnungen keine schlechte Figur machen, insbesondere dann, wenn man berücksichtigt, dass der zwischen 1695 und 1711 amtierende Hans Ulrich Meyer ebenfalls ein Brühlmeier war. Allmählich gelang es, sie alle genealogisch zu identifizieren, allerdings mit Ausnahme von Caspar Brühlmeyer, der von 1778 bis 1798 das Amt des Ammanns inne gehabt haben soll. Nun gibt es bei unseren Vorfahren verschiedene Männer namens Kaspar, aber ausgerechnet in der Zeit zwischen 1759 (dem Todesjahr von Kaspar Brühlmeier-Keller) und 1806 (dem Geburtsjahr von Kaspar Brühlmeier-Steimer) ist nirgends ein Kaspar zu finden. Ich suchte tagelang nach ihm, im Tauf-, Ehe-, Todes- und Familienregister, im Jahrzeitbuch, in der Liste der Firmlinge, insbesondere auch in den Urbaren der Jahre 1770 und 1797, wo er in Erscheinung treten müsste, denn es ist völlig undenkbar, dass damals in Wettingen jemand Ammann werden konnte, der keinen Schuh Land zu verzinsen hatte. Schliesslich vertiefte ich mich auch in die – leider sehr schwer lesbaren – Fertigungsprotokolle jener Jahre, wo sehr umständlich beschrieben wird, wer wem zu welchen Konditionen welches Stück Land oder welche Liegenschaft verkaufte. Und hier kann man dann auch einwandfrei feststellen, dass in all diesen Jahren Christoph Bopp als Gemeindeammann amtete. Auch ist Christoph Bopp im „Marken-Brief“ von 1795 sowie im Testament von Josef Leonz Brühlmeier-Örtlin (StB 866) vom 18. August 1777 und ebenso im Urbar von 1770/71 als Ammann erwähnt. Schliesslich kam mir auch noch einschlägiges Material von Eduard Spiegelberg in die Hände. Auch er erwähnt als letzten Gemeindeammann vor dem Einmarsch der Franzosen 1798 Christoph Bopp, und von einem Brühlmeier ist bei ihm nirgends die Rede.
Das lässt nur einen Schluss zu: Diesen Caspar Brühlmeier hat es nie gegeben. Diese Erfahrung machte mich gegenüber der erwähnten Liste etwas misstrauisch, dies um so mehr, als Mathe Leonz Brühlmeier von 1822 bis 1824 Ammann angegeben ist, obwohl er – wie sämtliche Dokumente bezeugen – bereits am 9. Sept. 1822 starb. So konsultierte ich denn die Protokolle des Gemeinderates und der Gemeindeversammlungen im 19. Jahrhundert, was dazu führt, dass die Liste auf S. 643 in nicht wenigen Punkten zu korrigieren ist. Ich werde sie in einem späteren Kapitel aufführen.